DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
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Abschnitt 6 - 6 Abkürzungsverzeichnis DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PSAgA Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz RA Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen SRHT Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen SZP Seilzugangs- und Positionierungstechnik SKT Seilklettertechnik SFA-S Sport- und Freizeitanlagen - Seilgärten STEP Seiltechniken in der Erlebnispädagogik HIT Ausrüstung für Höheninterventionstechnik AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren TRBS Technische Regel für Betriebssicherheit VSG Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der SVLFG SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ERCA European Ropes Course Association - Verein zur Förderung von Seilgärten e.V. IAPA International Adventure Park Association
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2, 2 Grundsätzliches
Abschnitt 3.1, 3 Definitionen 3.1 Sachkundige Person
Abschnitt 3.2, 3.2 Qualifizierte Person im Bergsportbereich
Abschnitt 3.3, 3.3 Qualifizierte Person im Bereich SFA-S und STEP
Abschnitt 4, 4 Persönliche Voraussetzungen
Abschnitt 5, 5 Grundlagenvermittlung
Abschnitt 5.1, 5.1 Theoretische Inhalte
Abschnitt 5.2, 5.2 Praktische Inhalte
Abschnitt 5.3, 5.3 Zeitrahmen
Abschnitt 5.4, 5.4 Nachweis und Qualifizierung
Abschnitt 5.5, 5.5 Aufrechterhaltung der Qualifikation als sachkundige Person
Abschnitt 5.6, 5.6 Anforderungen an Ausbildungsstätten
Anhang 1, Muster einer Teilnahmebescheinigung
Anhang 2, Inhalte der Prüfungsordnung für die Prüfung zur Qualifizierung von Personen nach DGUV Grundsatz 312-906