DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Zeitrahmen

Die Vermittlung der theoretischen und praktischen Inhalte gemäß der Punkte 5.1 und 5.2 umfasst für einen Teilbereich mindestens 24 Lehreinheiten à 45 Minuten (inkl. Prüfung). Beschränkt sich die Qualifizierung nur auf einzelne Produkte bzw. Produktgruppen kann die Anzahl der Lehreinheiten entsprechend reduziert werden.

Für die Vermittlung der praktischen Inhalte ist die Anzahl der Dozenten und Dozentinnen an die Anzahl der Teilnehmenden anzupassen.

Hinweis:
Empfohlen wird ein Verhältnis von vier Teilnehmenden zu einem Dozenten oder einer Dozentin.