DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen

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Abschnitt 4 - 4 Persönliche Voraussetzungen

An der Qualifizierung dürfen nur solche Personen teilnehmen,

  • die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben

    und

  • die nachweislich auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen im jeweiligen Teilbereich besitzen.

Folgende Nachweise gelten z. B. als ausreichend für die Teilbereiche:

PSAgA/RA:Unterweisungsnachweise, Eingangstests
Die theoretischen und praktischen Kenntnisse können auch im Rahmen der Qualifizierung durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
SRHT:Übungsnachweise
(Empfehlung der AGBF - Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen)
SZP:mindestens Level 1 (siehe DGUV Information 212-001)
SKT:mindestens SKT Level B (siehe GBG 1.1)
Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr:
Grundlehrgang nach Empfehlung AGBF
Bergsteigerausrüstungen:
fachsportliche Ausbildung oder Bergführereignungstest
Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP):
Qualifizierte Person im Bereich SFA-S und STEP, mindestens Retter oder höherwertige Ausbildung
HIT: Nachweis Dienststelle, HIT Gruppe, Unterweisungsnachweise
Bergrettung:
Nachweis abgeschlossene Grundausbildung (Sommer-Winter-Lehrgang)