DGUV Grundsatz 309-001 - Prüfung von Kranen

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Abschnitt - Anhänge

Die nachfolgenden Anhänge 1 bis 4 enthalten Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Kranen.

Diese Hinweise dienen als Hilfsmittel. Sie geben Anhaltspunkte bei vorausgesetzter Sachkunde und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Der Umfang dieser Prüfungen ist auf den zu prüfenden Kran abzustimmen; Hinweise in den Betriebsanleitungen der Herstellfirma sind besonders zu berücksichtigen.

Alle Anhänge sind als ausfüllbares PDF zum Download unter folgendem Link bereit gestellt:

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unter: www.dguv.de/publikationen Webcode: p309001