DGUV Grundsatz 308-008 - Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

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Abschnitt 3.1.1 - 3.1 Theoretische Ausbildung
3.1.1 Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik

  • Maschinenverordnung (9. GPSGV) hinsichtlich Beschaffenheit, CE-Zeichen, EG-Konformitätserklärung

  • DIN EN 280 "Fahrbare Hubarbeitsbühnen; Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen" hinsichtlich der Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen der Maschinenverordnung

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hinsichtlich der Verantwortung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit sowie die Prüfung der Arbeitsmittel

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV), z.B. bzgl. der Gewichtsklassen der zu führenden Fahrzeuge

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hinsichtlich des Betriebes im öffentlichen Verkehrsbereich

  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

  • Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention"

  • Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" hinsichtlich Schutzabständen zu spannungsführenden Teilen

  • Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-BG GBB 1 "Baumpflege im Gartenbau"

  • Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.2 "Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen" hinsichtlich der Verwendung von Motorsägen im Arbeitskorb

  • BGR/GUV-R 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kap. 2.10 "Hebebühnen"

  • BGR/GUV-R 198 "Einsatz von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz"

  • BGR/GUV-R 199 "Benutzung von Persönliche Schutzausrüstung zum Retten aus Höhen und Tiefen"

  • BGI 720 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen"

  • BGI 887 "Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen"

  • BGG/GUV-G 945 "Prüfung von Hebebühnen"