DGUV Grundsatz 308-008 - Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

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Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
(bisher: BGG/GUV-G 966)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: April 2010

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Anforderungen2
Ausbildung3
Theoretische Ausbildung3.1
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik3.1.1
Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten3.1.2
Betrieb allgemein3.1.3
Übernahme und Transport der Maschine3.1.4
Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort3.1.5
Arbeiten mit der Maschine3.1.6
Prüfung3.1.7
Unfallgeschehen3.1.8
Sondereinsätze3.1.9
Praktische Ausbildung3.2
Einweisung an der Hubarbeitsbühne3.2.1
Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung3.2.2
Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)3.2.3
Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)3.2.4
Einüben der Steuerungsfunktionen3.2.5
Einüben der Funktion des Notablass3.2.6
Abschlussprüfung3.3
Qualifikation der Ausbilder4
Beauftragung5