DGUV Grundsatz 300-003 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Beschwerden und Einsprüche, Schlichtungsverfahren

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle nimmt Beschwerden zu ihrer Arbeitsweise und Einsprüche zu Entscheidungen entgegen, untersucht und beurteilt diese und trifft ggf. entsprechende Maßnahmen.

Bei Streitfragen, die sich aus der Tätigkeit der Prüf- und Zertifizierungsstelle ergeben, kann jede Vertragspartei über die Geschäftsstelle DGUV Test, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin, die Schlichtungsstelle anrufen.

Die Schlichtungsstelle setzt sich aus der Leitung der Geschäftsstelle DGUV Test sowie aus zwei weiteren Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern zusammen, die vom Lenkungskreis DGUV Test gewählt werden. Die Leitung der Schlichtungsstelle obliegt der Leitung der Geschäftsstelle DGUV Test. Die Mitglieder sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit in den behandelten Fällen verpflichtet. Bei Befangenheit eines Mitglieds wird es durch eine Vertretung ersetzt.

Die Schlichtungsstelle prüft den Fall. Sie kann hierzu Unterlagen von der Prüf- und Zertifizierungsstelle anfordern und ggf. eine Anhörung durchführen.

Nach Abschluss der Beratungen legt die Schlichtungsstelle den Vertragsparteien einen Schlichtungsvorschlag vor.

Der Schlichtungsvorschlag kann von jeder Vertragspartei angenommen oder abgelehnt werden.