DGUV Grundsatz 300-003 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Verwendung und Veröffentlichung von Prüfberichten, Zertifikaten und Zeichen

Die Zertifikate verbleiben im Eigentum der Zertifizierungsstelle.

Prüf- und Auditberichte sowie Zertifikate dürfen nur im vollen Wortlaut unter Angabe des Ausstellungsdatums und ggf. des Ablaufdatums verwendet werden. Die Verwendung des Prüfberichts oder des Namens von DGUV Test/der Prüf- und Zertifizierungsstelle zu Werbezwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Werden Prüf- und Auditberichte sowie Zertifikate Dritten zur Verfügung gestellt, müssen die Dokumente in ihrer Gesamtheit vervielfältigt werden. Eine eigenständige Nutzung des DAkkS-Symbols und DGUV Test Logos ist nicht gestattet.

Es dürfen keine irreführenden Angaben bezüglich der Zertifizierung und ihres Umfanges gemacht werden. Insbesondere darf die Zertifizierung nicht in einer Weise verwendet werden, die die Zertifizierungsstelle in Misskredit bringen könnte. Der Zertifikatsinhaber darf, keinerlei Äußerungen über die Zertifizierung treffen, die die Zertifizierungsstelle als irreführend oder unberechtigt betrachten könnte.

Mit Zertifikaten bzw. Zeichen darf folgendermaßen geworben werden:

  • mit einem Produktzertifikat bzw. Prüfzeichen nur für das genannte Produkt;

  • mit einem Zertifikat bzw. Zeichen für ein QM-System nur für das zertifizierte System;

  • mit einem Zertifikat bzw. Zeichen für einen Prozess nur für den zertifizierten Prozess.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, jegliche Werbung oder sonstige Aussagen im Geschäftsverkehr nur mit gültigen Zertifikaten zu unternehmen und jegliche Werbung oder Aussagen mit ungültigen, abgelaufenen oder ausgesetzten Zertifikaten zu unterlassen. Das Recht auf Verwendung der Zertifikate und Zeichen erlischt mit dem Ungültigwerden des Zertifikates. Der Zertifikatsinhaber darf ein Zeichen nicht mehr verwenden oder mit ihm werben, wenn das Zertifikat entzogen oder ausgesetzt wurde. Wurde der Geltungsbereich der Zertifizierung reduziert, sind alle Werbematerialen insoweit anzupassen.

Zertifikate sind inhaberbezogen. Eine Nutzung durch andere Personen oder Unternehmen ist nicht gestattet. Zertifikate für Produkte sind darüber hinaus auch produktbezogen, d.h. sie dürfen nur für das geprüfte Produkt und nur durch den Inhaber verwendet werden.

Ergänzende Regelungen bei Prüfzeichen für Produkte (GS-Zeichen, DGUV Test-Zeichen und Eurotest-Zeichen)

Ein auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkanntes GS-Zertifikat berechtigt dessen Inhaber dazu, an den mit dem geprüften Baumuster übereinstimmenden Produkten das GS-Zeichen anzubringen (Abbildung des GS-Zeichens siehe Anhang 1).

Der Zertifikatsinhaber erwirbt mit einem DGUV Test-Zertifikat oder einer Zeichengenehmigung die Berechtigung zum Anbringen des DGUV Test-Zeichens. (Abbildung des DGUV Test-Zeichens siehe Anhang 1). Das DGUV Test-Zeichen ist gegebenenfalls mit einem Zusatz entsprechend den Angaben auf dem Zertifikat zu versehen.

GS-Zeichen und DGUV Test-Zeichen müssen so beschaffen sein und angebracht werden, dass sie nicht ohne Zerstörung abgelöst werden können.

Plaketten oder Druckvorlagen für GS-Zeichen und DGUV Test-Zeichen sind über den von der Geschäftsstelle DGUV Test autorisierten Druckdienstleistungsunternehmen zu beziehen. 3) Eine Abweichung von den Plaketten/Druckvorlagen nach Satz 1 bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Prüf- und Zertifizierungsstelle.

Auf Antrag des Zertifikatsinhabers kann die Prüf- und Zertifizierungsstelle in begründeten Fällen auf die Einbeziehung der Zertifikatsnummer in das GS-Zeichen und das DGUV Test-Zeichen verzichten.

Das GS-Zeichen bzw. DGUV Test-Zeichen ist, soweit möglich, neben dem Firmenzeichen oder Typenschild anzubringen.

Der Zertifikatsinhaber darf das GS-Zeichen oder DGUV Test-Zeichen nicht mehr verwenden oder mit ihm werben, wenn die Prüf- und Zertifizierungsstelle das Zertifikat entzogen oder ausgesetzt hat oder das Zertifikat aus sonstigen Gründen ungültig ist. DGUV Test überwacht die Rechtmäßigkeit der Zeichenverwendung und kann hierüber andere Stellen und die Öffentlichkeit unterrichten.

Ergänzende Regelungen bei Kennzeichnung unter der Verantwortung einer benannten Stelle

Sieht eine EU-Rechtsvorschrift eine Kennzeichnung unter der Verantwortung einer benannten Stelle vor (z. B. EU-Rechtsvorschrift über Schiffsausrüstung), erwirbt der Auftraggeber bei Ausstellung einer EG- bzw. EU Baumusterprüfbescheinigung die Berechtigung, an den mit dem geprüften Baumuster übereinstimmenden Produkten die entsprechende Konformitätskennzeichnung der Richtlinie anzubringen.

Plaketten oder Druckvorlagen für die Kennzeichnung sind über den von der Geschäftsstelle DGUV Test autorisierten Druckdienstleistungsunternehmen zu beziehen. 4) Eine Abweichung von den Plaketten/Druckvorlagen nach Satz 1 bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Prüf- und Zertifizierungsstelle.

Ergänzende Regelungen bei QM-Zeichen

Mit Ausstellung des Zertifikates über ein QM-System erhält der Zertifikatsinhaber die Berechtigung, das QM-Zeichen von DGUV Test zu verwenden (Abbildung des QM-Zeichens siehe Anhang 1).

Das QM-Zeichen bietet dem Zertifikatsinhaber die Möglichkeit, in seiner Korrespondenz und Werbung kenntlich zu machen, dass seine Produkte/Dienstleistungen in einem Unternehmen gefertigt sind/erbracht werden, dessen QM-System von DGUV Test zertifiziert wurde.

Das QM-Zeichen darf nicht zur Kennzeichnung einzelner Produkte verwendet werden. Es darf auch nicht im Zusammenhang mit den gefertigten Produkten in einer Weise verwendet werden, die den Schluss zulässt, die Produkte (bzw. Dienstleistungen) selbst seien zertifiziert. In Fällen, in denen auch ein Zertifikat für die Produkte vorliegt, kann die Produktzertifizierung nur auf andere Weise (siehe GS-Zeichen, DGUV Test-Zeichen) kenntlich gemacht werden. Ebenso wenig darf das QM-Zeichen auf Laborprüfberichten, Kalibrierscheinen oder Inspektionsberichten verwendet werden.

Sofern nicht das QM-System des Gesamtunternehmens, sondern nur eines Betriebes, Betriebsteils oder Fertigungsbereichs zertifiziert wurde, ist das QM-Zeichen nur für den zertifizierten Bereich zu verwenden. In Zweifelsfällen ist zusammen mit dem QM-Zeichen der zertifizierte Bereich anzugeben.

Das QM-Zeichen darf nur gemeinsam mit dem Namen des Zertifikatsinhabers verwendet werden.

Ein Bestellformular ist unter www.dguv.de/dguv-test/plaketten zu finden

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