DGUV Grundsatz 300-003 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen

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Anhang 1 - Gestaltung der Prüfzeichen

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der Prüfzeichen müssen die Proportionen der Musterabbildungen eingehalten werden.

Für die Darstellung der Prüfzeichen ist sowohl dunkle Schrift auf hellem Grund als auch helle Schrift auf dunklem Grund zulässig.

Andere grafische Darstellungen und Beschriftungen dürfen nicht mit den Prüfzeichen verknüpft werden, wenn dadurch der Charakter und die Aussage der Prüfzeichen beeinträchtigt werden.

Mit dem GS-Zeichen ist das Signet DGUV Test, das Kurzzeichen der Prüf- und Zertifizierungsstelle und im Regelfall die Zertifikatsnummer zu kombinieren. Das DGUV Test-Zeichen ist mindestens mit dem Kurzzeichen der Prüf- und Zertifizierungsstelle zu versehen.

Das DGUV Test-Zeichen ist gegebenenfalls mit einem Zusatz entsprechend den Angaben auf dem Zertifikat zu versehen. Bei Zertifikaten mit ergänzenden Zusätzen weicht das Aussehen von dem Muster ab.

Muster der Prüfzeichen

KPZ = Kurzzeichen der ausstellenden Prüf- und Zertifizierungsstelle

00000000 = Zertifikatsnummer

GS-Zeichen von DGUV Test

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Bei einer Höhe von 20 mm oder weniger ebenfalls zulässige Ausführung

DGUV Test-Zeichen

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Normalausführung

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abweichendes Muster mit Zeichenzusatz

QM-Zeichen

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Größe: beliebig, bei Verkleinerung muss der Text noch einwandfrei lesbar sein

Prozesszertifizierungszeichen

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Größe: beliebig, bei Verkleinerung muss der Text noch einwandfrei lesbar sein

Steuerrad

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0000 = Kennnummer der notifizierten Stelle

JJJJ = Jahr, in dem die Kennzeichnung angebracht wird