DGUV Grundsatz 300-003 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen

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DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung
Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen
(DGUV Grundsatz 300-003)

Grundsatz

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe  Juli 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Allgemeines1
Anwendungsbereich1.1
Begriffe1.2
Prüf- und Zertifizierungsstellen1.3
Unparteilichkeit und nicht diskriminierende Bedingungen1.4
Vertraulichkeit und Datenschutz1.5
Verfahren2
Antragstellung2.1
Umfang der Konformitätsbewertungen2.2
Beauftragung Dritter2.3
Konformitätsbewertungsverfahren3
Produktprüfung3.1
Produktzertifizierung3.2
Kontrollmaßnahmen3.3
Auditierung, Zertifizierung und Überwachung eines Qualitätsmanagementsystems3.4
Verwendung und Veröffentlichung von Prüfberichten, Zertifikaten und Zeichen3.5
Gültigkeit von Zertifikaten3.6
Gebühren3.7
Sonstiges4
Verstöße gegen die Prüf- und Zertifizierungsordnung, Vertragsstrafe4.1
Beschwerden und Einsprüche, Schlichtungsverfahren4.2
Gültigkeit der Prüf- und Zertifizierungsordnung4.3
Gestaltung der PrüfzeichenAnhang 1
Bezeichnung und Kurzzeichen der Prüf- und ZertifizierungsstellenAnhang 2