DGUV Vorschrift 2 BGHM - Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)

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§ 7 - In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig treten die Unfallverhütungsvorschriften "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) der ehemaligen Unfallversicherungsträger Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd und Holz-Berufsgenossenschaft, jeweils vom 31. Dezember 2010, außer Kraft.

Mainz, den 16.12.2011

Sönke Bock
Der Vorsitzende des Vorstandes der Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) wird genehmigt.

Bonn, 24. Februar 2012

Az.: IIIb1-36051/5

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
M. Koll