ASR A3.6 - TR Arbeitsstätten ASR A3.6

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Anhang 1 ASR A3.6

Beispiel zur Berechnung der Öffnungsfläche für Dreh-Kipp-Fenster (2-Personen-Büro)

Raumabmessungen:

Raumtiefe (t) = 5 m

Raumbreite (b) = 4 m

Raumhöhe (h) = 2,50 m

Grundfläche (t × b) = 20 m2

Raumvolumen (t × b × h) = 50 m3

Der Nachweis der Einhaltung der maximal zulässigen Raumtiefe erfolgt nach Tabelle 3. Bei der Raumhöhe von 2,50 m wird die maximal zulässige Raumtiefe von 6,25 m (2,5 × h = 6,25 m) für System I und 12,50 m (5 × h = 12,50 m) für System II unterschritten. System I und II sind geeignet, den Raum zu belüften.

AAB_2311_01

Abb. 1: Gekipptes Fenster

Kontinuierliche Lüftung

Die Berechnung der Öffnungsflächen bei kontinuierlicher Lüftung bezieht sich auf die Personenbelegung des Raumes.

Die Öffnungsfläche für ein gekipptes Fenster ergibt sich aus:

AKipp = B × a + 2 × (H × a)/2 = a × (B + H)

Für ein Kippfenster mit den Maßen B = 1,00 m, H = 1,20 m und a = 0,11 m ergibt sich:

AKipp = 0,242 m2

Nach Tabelle 3 sind für die kontinuierliche Lüftung folgende Flächen erforderlich. Sie sind die Summe aus Zuluft- und Abluftflächen (Türen und Tore bleiben unberücksichtigt).

Tabelle 4: Zuluft- und Abluftflächen für Fenster bei kontinuierlicher Lüftung

Systemerforderliche Fensterfläche
[m2 anwesende Person]
erforderliche Fensterfläche bei 2 Personen [m2] erforderliche Anzahl Fenster
I Einseitige Lüftung 0,350,703
II Querlüftung 0,200,402

Stoßlüftung

Die Berechnung der Öffnungsflächen bei Stoßlüftung bezieht sich auf die Grundfläche des Raumes.

Die Öffnungsfläche für ein gedreht geöffnetes Fenster ergibt sich aus:

ADreh = B × H = 1,20 m2

Bei einseitiger Lüftung (System I) ergibt sich nach Tabelle 3 für die Stoßlüftung eines 20 m2-Raumes eine erforderliche Öffnungsfläche von ADreh = 2,1 m2, d. h. 2 Fenster (2,40 m2) reichen für die Stoßlüftung aus.

Bei Querlüftung (System II) ist eine Öffnungsfläche von insgesamt (Summe aus Zuluft- und Abluftflächen) ADreh = 1,2 m2 nötig, d. h. es sind je ADreh = 0,6 m2 in gegenüberliegenden Wänden erforderlich. Die zur Verfügung stehende Fläche von 1,2 m2 je Fenster reicht demnach für die Stoßlüftung aus.