GarVO,HH - Garagenverordnung

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§ 25 GarVO - Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2012 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die Garagenverordnung vom 17. April 1990 (HmbGVBl. S. 75) in der geltenden Fassung außer Kraft.

(2) Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehenden Garagen gilt § 20 entsprechend.

Gegeben in der Versammlung des Senats,

Hamburg, den 17. Januar 2012.