ASR A1.6 - TR Arbeitsstätten ASR A1.6

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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände (ASR A1.6)

- Bek. d. BMAS v. 30.11.2011 - IIIb4 - 34602 - 5 -

Vom 30. November 2011 (GMBl 2012 S. 5)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 1. März 2022 (GMBl S. 244)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstättenwieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A1.6 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regelkann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Sicherheitsanforderungen bei Planung und Auswahl4
Reinigung, Instandhaltung einschließlich Prüfungen5
Einsatz von SicherheitsglasAnhang
LiteraturhinweiseAnlage

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.