DGUV Vorschrift 9 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

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Abschnitt 32 - Zu § 17 Abs. 3 und 4:

Dies gilt auch für Anschläger; siehe § 30 Abs. 10 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (BGV D6).

Geeignete Erkennungszeichen, vorzugsweise in gelber Ausführung, sind z. B.:

  • Westen,

  • Kellen,

  • Manschetten,

  • Armbinden,

  • Schutzhelme.

Um eine gute Wahrnehmung zu erzielen, können Erkennungszeichen je nach Einsatzbedingungen, z. B. langnachleuchtend oder retroreflektierend, ausgeführt sein.