BGV A1 Begr - Offizielle Begründung zur Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"

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Abschnitt 23 BGV A1 Begr - Zu § 19

§ 19
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
(1)Der Unternehmer hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) und der hierzu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen.
(2)Der Unternehmer hat die Zusammenarbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte zu fördern.

Zu § 19:

Dieser Paragraph greift die übergeordnet geltende Bestellpflicht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) auf und verankert sie als Kernelement des betrieblichen Arbeitsschutzes in der berufsgenossenschaftlichen Grundlagenvorschrift BGV A1.