BGV A1 Begr - Offizielle Begründung zur Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"

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Abschnitt 1 BGV A1 Begr - Zielsetzung

Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) sind die Berufsgenossenschaften Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihr Präventionsauftrag zielt auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie auf eine wirksame Erste Hilfe. Hierzu erlassen die Berufsgenossenschaften auf der Grundlage des SGB VII Unfallverhütungsvorschriften. Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) ist als zentrales Element eines neu gestalteten berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks die Basisvorschrift für die berufsgenossenschaftliche Prävention. Sie stellt die Grundpflichten von Unternehmern und Versicherten für den Arbeitsschutz im berufsgenossenschaftlichen Satzungsrecht dar. In ihrem Aufbau, ihrer umfassenden Geltung für alle Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Arbeitsverfahren im Zuständigkeitsbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie in ihrem Anspruch, Grundsätzliches zu regeln, ist sie das Äquivalent der gesetzlichen Unfallversicherung zu zentralen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften.