
§ 10
Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (bisher: BGV A3)
Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (bisher: BGV A3)
§ 10 – Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1979*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (VBG 4) in der Fassung vom 1. Januar 1962 außer Kraft.
*)
Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.