DGUV Vorschrift 2 BG RCI - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Unfallverhütungsvorschrift

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Anlage 2 - Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

(zu § 2 Abs. 3)

1 Allgemeines

Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.

Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z. B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren.

Die Aufgaben der in allen Betrieben anfallenden Grundbetreuung nach Abschnitt 2 werden in Anhang 3 näher erläutert. Maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs der Grundbetreuung sind die für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten gemäß Abschnitt 2.

Zweiter Bestandteil der Gesamtbetreuung ist der betriebsspezifische Teil, dessen Aufgaben nach Abschnitt 3 in Anhang 4 näher erläutert werden. Relevanz und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung werden durch den Unternehmer gemäß Abschnitt 3 ermittelt und regelmäßig überprüft.

Der Unternehmer hat sich durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen.

Die Beschäftigten sind über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen, sondern Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung.

Wegezeiten können nicht als Einsatzzeiten angerechnet werden.

Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung sind im Rahmen der regelmäßigen Berichte von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 zu dokumentieren.

2 Grundbetreuung

Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen gemäß Abschnitt 4 zugeordnet. Für die Grundbetreuung ist je nach Zuordnung in eine der drei Gruppen folgende Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr erforderlich:

Gruppe IGruppe IIGruppe III
Einsatzzeit (Std./Jahr pro Beschäftigtem/r)2,51,50,5

Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.

Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder:

  1. 1

    Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

    1. 1.1

      Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung

    2. 1.2

      Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

    3. 1.3

      Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung

  2. 2

    Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention

    1. 2.1

      Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen

    2. 2.2

      Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen

  3. 3

    Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhaltensprävention

    1. 3.1

      Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen

    2. 3.2

      Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten

    3. 3.3

      Information und Aufklärung

    4. 3.4

      Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten

  4. 4

    Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit

    1. 4.1

      Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation

    2. 4.2

      Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung

    3. 4.3

      Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen

    4. 4.4

      Kommunikation und Information sichern

    5. 4.5

      Berücksichtung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen

    6. 4.6

      Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren

    7. 4.7

      Ständige Verbesserung sicherstellen

  5. 5

    Untersuchung nach Ereignissen

    1. 5.1

      Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen

    2. 5.2

      Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen

    3. 5.3

      Verbesserungsvorschläge

  6. 6

    Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten

    1. 6.1

      Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen

    2. 6.2

      Beantwortung von Anfragen

    3. 6.3

      Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen

    4. 6.4

      Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren

  7. 7

    Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten

    1. 7.1

      Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen

    2. 7.2

      Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern

    3. 7.3

      Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes

    4. 7.4

      Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten

  8. 8

    Mitwirken in betrieblichen Besprechungen

    1. 8.1

      Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern

    2. 8.2

      Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften

    3. 8.3

      Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz

    4. 8.4

      Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung

    5. 8.5

      Nutzungeines ständigen Kontaktes mit Führungskräften

    6. 8.6

      Sitzung des Arbeitsschutzausschusses

  9. 9

    Selbstorganisation

    1. 9.1

      Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)

    2. 9.2

      Wissensmanagement entwickeln und nutzen

    3. 9.3

      Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten

    4. 9.4

      Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen

3 Betriebsspezifischer Teil der Betreuung

Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft. Die Aufgabenfelder sind:

  1. 1

    Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung

    1. 1.1

      Besondere Tätigkeiten

    2. 1.2

      Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen

    3. 1.3

      Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken

    4. 1.4

      Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge

    5. 1.5

      Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz

    6. 1.6

      Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels

    7. 1.7

      Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit

    8. 1.8

      Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

  2. 2

    Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

    1. 2.1

      Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten

    2. 2.2

      Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen

    3. 2.3

      Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien

    4. 2.4

      Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren

    5. 2.5

      Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung

  3. 3

    Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation

    1. 3.1

      Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen

    2. 3.2

      Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin

  4. 4

    Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

    Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung

Ein Verfahren zur Ermittlung der Betreuungsleistungen einschließlich der Anwendung der Auslöse- und Aufwandskriterien ist in Anhang 4 näher erläutert.

Die Ermittlung von Dauer und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung beinhaltet die Prüfung durch den Unternehmer, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich sind, und die Festlegung des entsprechenden Personalaufwandes für die Aufgabenerledigung. Er hat auf der Grundlage des ermittelten Personalaufwandes die Betreuungsleistung mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen und schriftlich zu vereinbaren.

4 Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen

Die nachfolgende Tabelle weist die Zuordnung der Betriebe anhand des WZ-Schlüssels der jeweiligen Betriebsart zu den Betreuungsgruppen der Grundbetreuung nach Abschnitt 2 aus.

Auszug für die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Eine vollständige Liste mit den Angaben aller Unfallversicherungsträger wird bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geführt.

Lfd.
Nr.
WZ 2008
Kode
WZ 2008 - Bezeichnung
(a.n.g. = anderweitig nicht genannt)
Gruppe I
2,5 h
Gruppe II
1,5 h
Gruppe III
0,5 h
103ABSCHNITT B - BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN
10405Kohlenbergbau
10505.1Steinkohlenbergbaux
10805.2Braunkohlenbergbaux
11106Gewinnung von Erdöl und Erdgas
11206.1Gewinnung von Erdölx
11506.2Gewinnung von Erdgasx
11807Erzbergbau
11907.1Eisenerzbergbaux
12207.2NE-Metallerzbergbaux
12708Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
12908.11Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schieferx
13308.9Sonstiger Bergbau; Gewinnung von Steinen und Erden a.n.g.x
14209Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden
14309.1Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgasx
14609.9Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erdenx
149ABSCHNITT C - VERARBEITENDES GEWERBE
15010Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
16810.4Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fettenx
19110.81Herstellung von Zuckerx
27915Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen
28115.11Herstellung von Leder und Lederfaserstoff;
Zurichtung und Färben von Fellen
x
28315.12Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung)x
30317Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
30417.1Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappex
30917.2Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappex
32018Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
33018.2Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgernx
33319Kokerei und Mineralölverarbeitung
33419.1Kokereix
33719.2Mineralölverarbeitungx
34020Herstellung von chemischen Erzeugnissen
34120.1Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformenx
35620.2Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmittelnx
35920.3Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kittenx
36220.4Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffenx
36720.5Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissenx
37620.6Herstellung von Chemiefasernx
37921Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
38021.1Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffenx
38321.2Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissenx
38622Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
38722.1Herstellung von Gummiwarenx
39222.2Herstellung von Kunststoffwarenx
40123Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
43223.5Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gipsx
44023.62Herstellung von Gipserzeugnissen für den Baux
44223.63Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)x
44423.64Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)x
44623.65Herstellung von Faserzementwarenx
44823.69Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips a.n.g.x
45023.71Industrielle Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinenx
45323.91Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlagex
45623.99Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a.n.g.x
45824Metallerzeugung und -bearbeitung
47624.4Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallenx
49825Herstellung von Metallerzeugnissen
51225.4Herstellung von Waffen und Munitionx
55126Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
58026.8Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgernx
58327Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
59227.3Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterialx
66329Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
67129.3Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagenx
69931Herstellung von Möbeln
70031.0Herstellung von Möbelnx
70631.03Herstellung von Matratzenx
70831.09Herstellung von sonstigen Möbelnx
71132Herstellung von sonstigen Waren
72832.5Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialienx
784ABSCHNITT E - WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
79638Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung
80238.21Abfallbehandlung und -beseitigungx
80538.22Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfällex
80738.3Rückgewinnungx
81239Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgungx
816ABSCHNITT F - BAUGEWERBE
84543Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
86143.3Sonstiger Ausbaux
1433ABSCHNITT M - ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
145871Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung
145971.1Architektur- und Ingenieurbürosx
147071.2Technische, physikalische und chemische Untersuchungx
147372Forschung und Entwicklung
147472.1Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizinx
149174Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
150574.9Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g.x