DGUV Vorschrift 2 UKT - Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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Anhang 2 - Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit 1

(zu § 4)

Die Ausbildungslehrgänge werden nach den Grundsätzen gestaltet, die das frühere BMA mit Schreiben vom 29. Dezember 1997 an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der Fachaufsicht festgelegt hat.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die einen Ausbildungslehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben, der nach den Grundsätzen gestaltet war, die das BMA mit Fachaufsichtsschreiben vom 2. Juli 1979 festgelegt hatte, dürfen weiterhin bestellt werden.

Anforderungen an Ausbildung und Tätigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit enthält die Broschüre "Zeitgemäßer Arbeitsschutz" (GUV-I 80.0). Sie wird dem Unternehmer und der angehenden Fachkraft im Vorfeld der Ausbildungsmaßnahmen zugestellt.

Entsprechend Ziffer 7 des Fachaufsichtsschreibens des BMA vom 29. Dezember 1997 (Az: IIIb7-36042-5) zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden in der Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse vermittelt, wobei in der Regel auf das in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Wissen aufgebaut wird. Dabei werden die Rahmenanforderungen gemäß der Ausbildungskonzeption berücksichtigt, wonach die Rahmenthemen der Ausbildungsstufe III den nachfolgenden 5 Themenfeldern zugeordnet werden:

  1. 1.

    Spezifische Gefährdungsfaktoren,

  2. 2.

    Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen,

  3. 3.

    Spezifische Arbeitsverfahren,

  4. 4.

    Spezifische Arbeitsstätten,

  5. 5.

    Spezifische personalbezogene Themen.

Ausbildungsstufe III vermittelt im Rahmen des Fernlehrgangs Lösungsstrategien für branchenspezifische/betriebsartenspezifische Problemstellungen. Ansatzpunkte sind:

  • typische Aufgaben und Tätigkeiten, die in den Betriebsarten (s. Tabelle in Anlage 2) auftreten, und die in diesem Zusammenhang auftretenden Gefährdungsfaktoren bzw. gesundheitsfördernden Faktoren, spezifischen Gestaltungsregeln und Lösungskonzepte,

  • typische Organisationsstrukturen, die gleichzeitig Handlungsrahmen und Gestaltungsfeld sind.

Zwanzig fachspezifische Lektionen bieten die Möglichkeit einer dem jeweiligen Einsatzgebiet entsprechenden Vertiefung der Ausbildung. In der folgenden Tabelle sind die Themen der Fachlektionen, der jeweilige Typ, die in der jeweiligen Lektion behandelten Themenfelder sowie die Unterthemen/Lerninhalte angegeben.

Mindestumfang der fachspezifischen Ausbildung ist die Bearbeitung von vier Lektionen vom Typ A. Davon können an Stelle von zwei Lektionen vom Typ A jeweils zwei Lektionen vom Typ B ausgewählt werden (d.h. 4-mal A oder 3-mal A und 2-mal B oder 2-mal A und 4-mal B).

Die Bearbeitung der Fachlektion F1 Verwaltung (Typ A) ist unabhängig von der Betriebsart in jedem Fall obligatorisch.

Ausbildungsmaßnahmen der Stufe III können bereits in den Zeiträumen zwischen den Präsenzphasen der Ausbildungsstufen I (Grundausbildung) und II (Vertiefende Ausbildung) durchgeführt werden, soweit die erforderlichen fachlichen Kenntnisse vorhanden sind.

FachlektionTyp
F1Verwaltung, BüroarbeitA
F2WerkstättenA
F3HaustechnikB
F4Hoch- und TiefbauB
F5Straßenunterhaltung, StraßenreinigungB
F6AbfallwirtschaftA
F7Abwassertechnische AnlagenB
F8Schulen, Kindertageseinrichtungen, SportstättenA
F9Park- und Gartenanlagen, ForstA
F10Theater-VeranstaltungsstättenB
F11BäderB
F12Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, ArchiveB
F13.1Gesundheitsdienst - GrundlagenA
F13.2Gesundheitsdienst - HandlungsstrategienB
F14Lehre; Forschung; Versuchseinrichtungen; UntersuchungsämterA
F15Küchen, HauswirtschaftB
F16Feuerwehr, HilfsorganisationenA
F17Polizei; Justizvollzugsanstalten; ZollB
F18FlughäfenB
F19Arbeitsgestaltung für Leistungsgewandelte und BehinderteB
F20Umgang mit Tieren; VeterinärmedizinB

Die Anhänge 1 bis 4 enthalten keine rechtsverbindlichen Regelungen.