DGUV Vorschrift 2 BGHW - Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit - Unfallverhütungsvorschrift

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Anhang 2 - Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit 1

(zu § 4)

Die Ausbildungslehrgänge werden nach den Grundsätzen gestaltet, die das frühere BMA mit Schreiben vom 29. Dezember 1997 an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der Fachaufsicht festgelegt hat.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die einen Ausbildungslehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben, der nach den Grundsätzen gestaltet war, die das BMA mit Fachaufsichtsschreiben vom 2. Juli 1979 festgelegt hatte, dürfen weiterhin bestellt werden.

Anforderungen an Ausbildung und Tätigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit enthält die Broschüre "Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - Vorinformationen". Sie wird dem Unternehmer und der angehenden Fachkraft im Vorfeld der Ausbildungsmaßnahmen zugestellt.

Entsprechend Ziffer 7 des Fachaufsichtsschreibens des BMA vom 29. Dezember 1997 (Az: IIIb7 36042 5) zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden in der Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse vermittelt, wobei in der Regel auf das in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Wissen aufgebaut wird. Dabei werden die Rahmenanforderungen gemäß der Ausbildungskonzeption berücksichtigt, wonach die Rahmenthemen der Ausbildungsstufe III den nachfolgenden 5 Themenfeldern zugeordnet werden:

  1. 1.

    Spezifische Gefährdungsfaktoren,

  2. 2.

    Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen,

  3. 3.

    Spezifische Arbeitsverfahren,

  4. 4.

    Spezifische Arbeitsstätten,

  5. 5.

    Spezifische personalbezogene Themen.

Die Rahmenthemen werden wie folgt untergliedert:

  • Rahmenthema "Arbeiten in Bereichen mit Kontaminationsgefahr" (4 LE) aus dem Themenfeld "Spezifische Gefährdungsfaktoren". Angesprochen wird insbesondere das Unterthema "Spezifische Gefährdungen im Bereich der BGHW",

  • Rahmenthema "Erzeugung, Be- und Verarbeitung, Veredelung von Werk- und Baustoffen" (2 LE) aus dem Themenfeld Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen". Angesprochen wird z. B. der Umgang mit spezifischen Geräten im Bereich der BGHW,

  • Rahmenthema "Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung" (4 LE) aus dem Themenfeld "Spezifische Arbeitsverfahren". Angesprochen wird u. a. das Unterthema "Maßnahmen zur Störungsprävention und Störungsbehebung",

  • Rahmenthema "Komplexe Verkehrssituationen" (3 LE) aus dem Themenfeld "Spezifische Arbeitsstätten". Angesprochen wird insbesondere das Unterthema "Logistik",

  • Rahmenthema "Verkettete und flexible Systeme" (2 LE) aus dem Themenfeld "Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen". Angesprochen wird u. a. das Thema "Maschinen/Anlagen mit Stetigförderern",

  • Rahmenthema "Gefährdung/Belastung bestimmter Personengruppen" (2 LE) aus dem Themenfeld "Spezifische personalbezogene Themen". Angesprochen wird u. a. "Ergonomie in spezifischen Arbeitssystemen der BGHW".

Ausbildungsmaßnahmen der Stufe III können bereits in den Zeiträumen zwischen den Präsenzphasen der Ausbildungsstufen I (Grundausbildung) und II (Vertiefende Ausbildung) durchgeführt werden, soweit die erforderlichen fachlichen Kenntnisse vorhanden sind.

Die Anhänge 1 bis 4 enthalten keine rechtsverbindlichen Regelungen.