Vorherige Seite Nächste Seite § 40 FeV - Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-BewertungssystemDem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
§ 40 FeV - Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-BewertungssystemDem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.