Anhang 3 SächsVStättVO
zum Gastspielprüfbuch
Titel der Gastspielveranstaltung | ||||||||
Angaben über feuergefährliche Handlungen | ||||||||
Diese Anlage ist erforderlich, wenn auf der Bühne oder Szenenfläche oder im Versammlungsraum szenisch bedingt geraucht oder offenes Feuer verwendet wird. Feuergefährliche Handlungen sind der zuständigen Behörde am Gastspielort anzuzeigen. Für feuergefährliche Handlungen, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht, ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Für die Einhaltung der sich daraus ergebenden Auflagen ist der Veranstalter verantwortlich. | ||||||||
Handlungen mit offenem Feuer(1) | ||||||||
Zeitpunkt im Ablauf | Anzahl | Art (Zigarette, Kerze oder Ähnliches) | Szenischer Ablauf (Ablauf der Aktion) | Ort auf der Bühne/ Szenenfläche | Löschen/ Ascheablage | Nummer der Gefähr- dungsanalyse | ||
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Erläuterungen: | ||||||||
Der Zeitpunkt im Ablauf kann, je nach Veranstaltungstyp, in Akten, Szenen, Bildern, Programmpunkten oder Musikstücken oder in Minuten von einer Nullzeit ausgehend, angegeben werden. Unter Anzahl ist die Stückzahl der zu diesem Zeitpunkt entzündeten Effekte einzutragen. Art bezeichnet den Typ des Effektes, wie Zigarette, Kerze, Fackel, Brennpaste, Gas und so weiter. Ort auf der Bühne/Szenenfläche bezeichnet, in welchem Teilraum oder auf welcher Teilfläche die Aktion hauptsächlich stattfindet. Unter Löschen oder Ascheablage sind die Vorrichtungen einzutragen, die für das sichere Löschen der feuergefährlichen Gegenstände oder für die Ablage der Asche vorgesehen sind. | ||||||||
Titel der Gastspielveranstaltung | ||||||||
brandschutztechnische Gefährdungsanalyse(1) | ||||||||
(Für feuergefährliche Handlungen, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht, ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen.) | ||||||||
Feuergefährliche Handlungen | ||||||||
Gefahren durch: | [_] | Flammbildung | ||||||
[_] | Funkenflug | |||||||
[_] | Blendung | |||||||
[_] | Wärmestrahlung | |||||||
[_] | Abtropfen heißer Schlacke | |||||||
[_] | Druckwirkung | |||||||
[_] | Splittereinwirkung | |||||||
[_] | Staubablagerung | |||||||
[_] | Schallwirkung | |||||||
[_] | Gegenseitige Beeinflussung verschiedener Effekte | |||||||
[_] | Gesundheitsgefährdende Gase, Staube, Dämpfe, Rauch | |||||||
Schutzmaßnahmen: | Abstände zu Personen: | |||||||
Abstände zu Dekorationen: | ||||||||
Unterwiesene Personen: | ||||||||
Lösch- und Feuerbekämpfungsmittel: | ||||||||
Sonstige Maßnahmen: | ||||||||
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