OStrV - Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

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Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
(Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)

Vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen
Gefährdungsbeurteilung3
Messungen und Berechnungen4
Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter5
Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung6
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung7
Abschnitt 4
Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
Unterweisung der Beschäftigten8
Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit9
Abschnitt 5
Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Ausnahmen10
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten11

Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960)