TRBS 1122 - TR Betriebssicherheit 1122

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Anhang 4 TRBS 1122 - Beispiele für Maßnahmen an Flugfeldbetankungsanlagen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 BetrSichV - Prüfungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV

Flugfeldbetankungsanlagen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 BetrSichV sind ortsfeste Anlagen und Bereiche auf Flugfeldern, in denen Kraftstoffbehälter von Luftfahrzeugen aus Hydrantenanlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C befüllt werden. Gemäß § 18 Absatz 1 BetrSichV bedürfen prüfpflichtige Änderungen an Flugfeldbetankungsanlagen für entzündbare, leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten, die die Bauart oder Betriebsweise betreffen, einer Erlaubnis.

Die Lageranlagen für entzündbare Flüssigkeiten mit Flp. > 23 °C zur Versorgung von Flugfeldbetankungsanlagen sind als separate Anlagen zu betrachten und bedürfen nicht der Erlaubnis. Für die Erlaubnis der Flugfeldbetankungsanlage ist Anhang 4 zu berücksichtigen.

Tab. A4 Beispiele für Maßnahmen bei verschiedenen Flugfeldbetankungsanlagen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 BetrSichV

Lfd. Nr.Art der Maßnahmeprüfpflichtige Änderung gemäß 3.220erlaubnispflichtig gemäß 3.3
1Rohrleitungen
1.1Errichtung von Pump-, Abzweig-, Übergabe- und Sicherheits-(Druckentlastungs-)StationenJaJa
1.2Einbau von zusätzlichen Anlageteilen im Förderstrom oder im Bypass (Umgehungsleitung) wie Pumpen, Absperreinrichtungen, RegelventileJaJa
1.3Einbau (Neuverlegung) von Umgehungsleitungen (Bypässen) und Parallelleitungen (Loops) für den FörderstromJaJa
1.4Auswechseln (Ersetzen) des RohrleitungsstrangesJaNein
1.5Umlegen der Rohrleitung (Ersetzen oder Wiederverwenden der Rohre) in eine neue Trasse, d. h. außerhalb des festgelegten Schutzstreifens (Umtrassierung)JaJa
1.6Einbau von Filtern, Rückschlagklappen, Molch- und Molchhalteschleusen, Molchweichen und ähnlichen Formstücken im Förderstrom oder im BypassJaJa
1.7Austausch von Teilen nach Nummer 1.2 gegen solche anderer Bauart oder abweichender FunktionJaJa
1.8Austausch von in der Leitung eingeschweißten Schiebern oder anderen Armaturen gegen geflanschteJaJa
1.9Alle baulichen Änderungen, die Auswirkungen auf die Ausdehnung explosionsgefährdeter Bereiche habenJaJa
1.10Änderung der Fernwirk- und Fernsteueranlage (Verkopplungen, Abschaltautomatiken, Alarm-, Mess- und Überwachungseinrichtungen)JaJa
1.11Änderung der hydraulischen VerhältnisseJaJa
2Armaturen
2.1Austausch von Absperrarmaturen gegen solche mit gleichen ParameternJaNein
2.2Auswechseln von Pumpen und Absperreinrichtungen einschließlich deren Antrieben sowie von Schieberplatten und Pumpenlaufrädern gegen solche anderer Bauart (siehe Nummern 3.2, 3.3 und 3.6)JaNein
2.3Austausch von Teilen von Pumpen von Druckentlastungsventilen und Absperreinrichtungen, die einem anwendungsbedingten Verschleiß oder der Alterung unterliegen, gegen solche anderer BauartJaNein
2.4Einbau von Geräten, wenn dabei eine Verbindung zum Fördermedium führenden Innenraum hergestellt werden muss, z. B. von Molchanzeigegeräten, Probenehmern, Temperatur- und DruckmesseinrichtungenJaNein
2.5Verlegen eines kurzen Leitungsabschnittes oder das Auswechseln eines solchen gegen gleichartige Rohre, soweit der neue Strang innerhalb des festgelegten Schutzstreifens bleibt JaNein
2.6Herstellen von Leitungsanschlüssen unter Betriebsdruck (z. B. Stoppeln)JaNein
2.7Schweißarbeiten an druckbeanspruchten Teilen der RohrleitungsanlageJaNein
2.8Einbau von Volumen- oder VolumenstromzählernJaNein
2.9Änderung an Entwässerungsanlagen in Pump- und sonstigen Betriebsanlagen und deren nachträglicher EinbauJaNein
2.10Änderung oder zusätzlicher Einbau von Lecköl-(Slop-)LeitungenJaNein
2.11Anbringen von Dehnungsmesseinrichtungen in BergsenkungsgebietenJaNein
2.12Änderung der äußeren Bedingungen an der Rohrleitungsanlage, durch welche Zusatzbelastungen verursacht werden können (z. B. nachträgliche Kreuzungen durch Straßen oder hohe Erdüberdeckungen) sowie Maßnahmen zu deren Abwendung, Begrenzung oder KontrolleJaNein
2.13Änderung von Einrichtungen an einer Rohrleitungsanlage, die eine nicht absperrbare Verbindung zum Fördermedium führenden Innenraum besitzenJaNein
2.14Stilllegen von Leitungsabschnitten und sonstigen AnlagenteilenJaNein
2.15Änderung der Brandschutzeinrichtungen bei Änderung der Maßnahmen zum BrandschutzJaJa
3Sonstiges
3.1An- und Einbau von lsotopen-Dichtemessanlagen und Ultraschall-MarkerbasenNeinNein
3.2Austausch von Probeentnehmern, Dichtemessanlagen, Temperatur- und Druckmesseinrichtungen, Ultraschall-Markerbasen, Sicherheitsventilen (gegen thermische Ausdehnung) und deren Absperreinrichtungen, Antriebe von Pumpen und Absperreinrichtungen, soweit gleichartige Einrichtungen verwendet und geprüfte Teile durch ebensolche ersetzt werdenNeinNein
3.3Austausch von Pumpenlaufrädern, sofern von ihrer Charakteristik wegen anderer Regeleinrichtungen die hydraulischen Verhältnisse nicht abhängenNeinNein
3.4Austausch von Hilfseinrichtungen wie Sloptankentleerungspumpen und Feuerlöscheinrichtungen gegen gleichartige sowie deren ReparaturNeinNein
3.5Austausch von Teilen von Pumpen, von Druckentlastungsventilen und Absperreinrichtungen, die einem anwendungsbedingten Verschleiß oder der Alterung unterliegen (Manschetten, Stopfbuchsen, Dichtungen usw.) gegen gleichartigeNeinNein
3.6Wartungsarbeiten, die keinen Einfluss auf das Rohrleitungssystem erfordern (z. B. Anstrich- und Reinigungsarbeiten)NeinNein
3.7Änderung der Einstufung oder der Ausweitung explosionsgefährdeter BereicheJaJa
3.8Änderung des Konzepts der Überwachungseinrichtungen im Sinne der TRGS 725JaNein
3.9Änderung von organisatorischen MaßnahmenNeinNein
3.10Ersatz technischer durch organisatorische MaßnahmenJaJa
3.11Änderung von wiederkehrender Prüfung auf InstandhaltungskonzeptJaNein 21

Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen, die nicht die Bauart oder die Betriebsweise einer überwachungsbedürftigen Anlage betreffen, können von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.

sofern nicht in der Erlaubnis festgelegt