
Abschnitt 1 ASR A3.5
Technische Regeln für Arbeitsstätten Raumtemperatur (ASR A3.5)
Technische Regeln für Arbeitsstätten Raumtemperatur (ASR A3.5)
Bundesrecht
Abschnitt 1 ASR A3.5 – Zielstellung
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen in § 3 Abs. 1 sowie insbesondere im Punkt 3.5 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.