ASR A4.4 - TR Arbeitsstätten ASR A4.4

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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Unterkünfte (ASR A4.4)

Vom 10. Juni 2010 (GMBl S. 751)

Zuletzt geändert durch die Bek. vom 1. März 2022 (GMBl S. 212)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Arbeitsstätten

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A4.4 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Allgemeines4
Unterkünfte5
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen6