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Technische Regel für Rohrfernleitungsanlagen (TRFL)

Vom 8. März 2010 (BAnz. Nr. 73a vom 18. Mai 2010)

Nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777, 3809), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die nachfolgende Technische Regel für Rohrfernleitungen (TRFL). Die vorliegende Fassung der TRFL wurde vom Ausschuss für Rohrfernleitungen (AfR) überarbeitet und mit dem Ausschuss für Betriebssicherheit nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung und mit der Kommission für Anlagensicherheit nach § 51a des Bundesimmissionsschutzgesetzes abgestimmt.

Die Bekanntmachung der Technischen Regel für Rohrfernleitungen nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 19. März 2003 (BAnz. Nummer 100a vom 31. Mai 2003) wird hiermit aufgehoben.

Bonn, den 8. März 2010

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Im Auftrag

Dörr

Technische Regel für Rohrfernleitungsanlagen TRFL

Geltungsbereich

Diese Regel gilt für die Errichtung, den Betrieb, die Änderung sowie die Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen entsprechend den §§ 20 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Rohrfernleitungsverordnung.

H i n w e i s:

Der in der Anlage des UVPG verwendete Begriff "Durchmesser" ist mit dem in der TRFL verwendeten Begriff "Nennweite" (DN) gleichzusetzen.

Diese technische Regel gilt nicht für

  • Rohrfernleitungen nach § 1 Absatz 1 der Verordnung über Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Gasversorgung dienen.

  • Rohrfernleitungsanlagen, die dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren unterliegen. Sie kann jedoch als allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) angesehen werden und sollte bei der Zulassung von Betriebsplänen gemäß den §§ 52 ff. BBergG für die Errichtung, den Betrieb sowie die Prüfung von Rohrleitungsanlagen zum Transport von wassergefährdenden Flüssigkeiten beachtet werden.

  • Sauerstoff-Fernleitungen, die von der Bundeswehr errichtet oder betrieben werden.

  • Rohrleitungsanlagen zum Befördern von Acetylen; für diese gelten die Technischen Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager (TRAC).

Abweichende Anforderungen für Feldleitungen sind im Anhang C geregelt.

Abweichende Anforderungen für Sauerstoff-Fernleitungen im Geltungsbereich dieser Regel sind in dem Anhang K geregelt.

Inhaltsübersicht
Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Überwachung Teil 1
Allgemeines
Allgemeine Anforderungen1.1
Begriffsbestimmungen1.2
Antragsunterlagen zur Eröffnung eines Verfahrens nach UVPG1.3
Aktuelle Dokumentation der Rohrfernleitungsanlage
Leitungsführung
Wahl der Trasse unter Gefährdungsgesichtspunkten3.1
Vermeidung besonders schutzbedürftiger Gebiete nach WHG3.2
Schutzstreifen3.3
Kreuzung, Annäherung, Parallelführung3.4
Kennzeichnung der Leitung3.5
Explosionsgefährdete Bereiche, Schutzzonen4
Allgemeines4.1
Explosionsschutz4.2
Schutzzonen bei anderen Gefahren4.3
Planung und Berechnung5
Allgemeines5.1
Planung der Rohrfernleitungsanlage5.2
Schutz gegen Zutritt Unbefugter, Rettungswege5.3
Berechnung5.4
Rohre und Rohrleitungsteile6
Beanspruchungsprofil6.1
Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladungen6.2
Korrosionsschutz7
Allgemeines7.1
Kathodischer Korrosionsschutz (aktiver Korrosionsschutz)7.2
Bau und Verlegung8
Allgemeines8.1
Arbeitsstreifen8.2
Rohrtransport und -lagerung8.3
Rohrgraben8.4
Rohrverbindungen8.5
Schweißen8.6
Rohrbuch8.7
Elastische Biegung8.8
Rohrbogen8.9
Nachumhüllung8.10
Verlegen8.11
Verfüllen des Rohrgrabens8.12
Kreuzungen8.13
Einbau und Isolierung von Armaturen und Formstücken8.14
Bestandspläne8.15
Prüfungen während der Verlegung9
Allgemeines9.1
Rohrtransport und -lagerung9.2
Schweißen9.3
Andere Rohrverbindungen9.4
Rohrumhüllung9.5
Verlegen9.6
Druckprüfung10
Prüfdruck10.1
Dichtheit oberirdischer Rohrfernleitungen10.2
Abstimmung mit dem Sachverständigen10.3
Lange Frist zwischen Druckprüfung und Inbetriebnahme10.4
Wiederholung der Druckprüfung10.5
Druckprüfung mit Luft10.6
Prüfung mit Fördermedium10.7
Ausrüstung11
Allgemeines11.1
Einrichtungen zum Messen und Registrieren von Drücken und Temperaturen11.2
Einrichtungen zum Verhindern unzulässiger Drücke und Temperaturen11.3
Einrichtungen zum Begrenzen der Austrittsmenge11.4
Verfahren zum Feststellen austretender Stoffe11.5
Auffangvorrichtungen für Rohrfernleitungen für Flüssigkeiten11.6
Förderpumpen und Verdichter11.7
Einrichtungen zum Schutz vor gefährlichen Ansammlungen von Gasen oder Dämpfen11.8
Stationen, Maschinenräume, Kammern und Schächte11.9
Elektrische Einrichtungen11.10
Brand- und Explosionsschutz11.11
Gasschutz11.12
Betrieb und Überwachung12
Allgemeines12.1
Organisation und Betriebsanweisungen12.2
Maßnahmen für Betrieb und Überwachung12.3
Lebensdauerabschätzung12.4
Maßnahmen bei Betriebsstörungen, insbesondere bei Undichtheiten12.5
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne12.6
Instandhaltung12.7
Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebnahme12.8
Stilllegung12.9
Anforderungen an die Beschaffenheit Teil 2
Berechnung
Allgemeines1.1
Wanddickenberechnung von Stahlrohren und Rohrbogen1.2
Wanddickenberechnung sonstiger Rohrleitungsteile, z.B. Formstücke (außer Rohrbogen), Armaturen und Flanschverbindungen1.3
Werkstoff: Rohre und Rohrleitungsteile
Rohre2.1
Formstücke2.2
Armaturen, Förderpumpen und Verdichter2.3
Flanschverbindung2.4
Isolierverbindungen2.5
Passiver Korrosionsschutz3
Umhüllung der Rohre3.1
Rohrenden3.2
Schweißen: Zusatzwerkstoffe4
Fernmeldeanlagen5
Anhänge zur TRFL
Antragsunterlagen zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung einer RohrfernleitungAnhang A
Prüfung der RohrfernleitungsanlageAnhang B
Abweichende Anforderungen für Rohrleitungsanlagen in Erdöl- und Erdgasfeldern sowie in Untergrundspeicher- und sonstigen Bergbaubetrieben (Feldleitungen)Anhang C
Änderungen von RohrfernleitungenAnhang D
Überwachung von Rohrfernleitungen im Einwirkungsbereich des BergbauesAnhang E
Liste der Stoffe (entfällt)Anhang F
Information von öffentlichen StellenAnhang G
DokumentationAnhang H
Einrichtungen zum Feststellen von VerlustenAnhang I
Muster eines RohrbuchsAnhang J
Sauerstofffernleitungsspezifische Änderungen und Ergänzungen der TRFLAnhang K
Anforderungsprofil von Prüfstellen nach § 6 RohrFLtgV und deren Sachverständigen Anhang L