Technische Regeln für Betriebssicherheit
Betrieb von Aufzugsanlagen
(TRBS 3121)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2018 (GMBl. S. 942) (1)
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese TRBS 3121 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Inhalt | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Pflichten des Arbeitgebers | 3 |
Allgemeine Anforderungen | 3.1 |
Sichere Verwendung | 3.2 |
Instandhaltung | 3.3 |
Personenbefreiung | 3.4 |
Prüfungen | 3.5 |
Unfall- und Schadensanzeige | 3.6 |
Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV | Anhang 1 |
Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen-Umlaufaufzügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe c BetrSichV | Anhang 2 |
Bek. d. BMAS v. 10.10.2018 - IIIb5 - 35650
Vom 10. Oktober 2018 (GMBl. S. 942)
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen"
Die TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen", Ausgabe Oktober 2009, GMBl 2009, S. 1602 [Nr. 77] v. 20.11.2009, wird wie folgt neugefasst:
Technische Regeln für Betriebssicherheit | Betrieb von Aufzugsanlagen | TRBS 3121 |
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