
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen (TRBS 2121 Teil 3)
Abschnitt 1 TRBS 2121 Teil 3 – Anwendungsbereich
Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen gegen Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen. Sie konkretisiert den 2. Abschnitt und den Anhang 1 Abschnitt 3 Nummer 3.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie ist in Verbindung mit der TRBS 2121 "Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" anzuwenden.
Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen finden Anwendung z. B. in den Bereichen:
Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Fassaden
Arbeiten im Hoch- oder Tiefbau
Kessel- oder Silobefahrungen
Auf- und Abbauarbeiten in der Veranstaltungstechnik
Inspektion und Wartung von Windenergieanlagen
Drehmomentprüfungen an Gittermasten
Installation von kollektiven Absturzschutzmaßnahmen
Veranstaltungsrigging
Hang- und Felssicherung
Baumarbeiten
Dabei ist die gegenseitige Rettung der Beschäftigten eingeschlossen.