TRBS 1201 Teil 3 - TR Betriebssicherheit 1201 Teil 3

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Anhang 2 TRBS 1201 Teil 3 - Beispiele zur Abgrenzung von Instandsetzungen

Tab. 1
Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 1 gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel

Kat.Gerät/ZündschutzartArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig1
nein2ja
1Eigensicheres Betriebsmittel
Austausch durch Originalersatzteile
  • nicht steckbare Elektronikmodule und -bauteile

X
(1)3Zugehöriges Betriebsmittel, Zündschutzart Eigensicherheit "i"
Austausch von steckbaren Elektronikmodulen und -bauteilen, die die sicherheitstechnischen Eigenschaften der Zündschutzart nicht berühren, gegen Originalersatzteile 4X
1Ventilator
Konstruktive Sicherheit "c"Austausch durch Originalersatzteile
  • Flügel und Riemenscheibe

  • Laufrad

  • Lager

  • Keilriemen

  • angebaute elektrische Geräte

X
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen TeilenX
Änderung der MaterialpaarungX
Eingriff in das druckfeste Gehäuse -
(wie Elektromotor Kat. 2)
X
Flammendurchschlagsicherung, statisch Austausch durch OriginalersatzteilX

Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (s. Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

Die Klammer gibt an, dass es sich um ein zugehöriges Betriebsmittel handelt, das außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches installiert ist und elektrische Stromkreise enthält, die durch die Zündschutzart Eigensicherheit "ia" geschützt sind und die an ein Kategorie-1-Gerät angeschlossen werden können.

Bei der Zündschutzart Eigensicherheit müssen bei der Instandsetzung die sicherheitstechnisch bedeutsamen Abstände, Luft- und Kriechstrecken den Unterlagen entnehmbar sein und dürfen durch die Instandsetzung nicht verändert werden.

Tab. 2
Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 2 gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel

Kat.Gerät/ZündschutzartArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instand-setzung nicht zulässig 1
nein 2ja
2Gehäuse elektrischer Geräte
Ölkapselung "o"Austausch von inneren Schalteinsätzen gegen OriginalersatzteileX
Erhöhte Sicherheit "e"Austausch durch Originalersatzteile:
  • Gehäuse

  • Deckel

  • Anschlussklemmen

  • Einbauteile

  • Dichtungen

X
Instandsetzung an:
  • Gehäuse z. B. mechanische Bearbeitung zum Erhalt der IP-Schutzart

X
Druckfeste Kapselung "d" 3Austausch innerer Geräte laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und Angaben des Herstellers z. B. in der BetriebsanleitungX
Austausch druckfester Leitungseinführungen gegen Originalersatzteile 4X
Austausch druckfester Durchführungen von Schaltwellen u. Ä. gegen OriginalersatzteileX
Austausch druckfester Leitungsdurchführungen zwischen druckfestem Raum und Anschlussraum in Zündschutzart "erhöhte Sicherheit" gegen OriginalersatzteileX
Bearbeitung von Spaltflächen bei Einhaltung der Sollspaltabmessungen und Oberflächenrauigkeit. Nur zulässig, wenn Hersteller-Zeichnung vorhanden ist.X
Einbau von Geräten, die nicht in der Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und der Betriebsanleitung vermerkt sind.X
Austausch durch Originalersatzteile: 4
  • Gehäuse

  • Deckel

X
2Eigensicheres Betriebsmittel
Austausch durch Originalersatzteile: Steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängtX
Austausch durch Originalersatzteile: Nicht-steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängtX
(2) 5Zugehöriges Betriebsmittel, Zündschutzart Eigensicherheit "i"
Austausch durch Originalersatzteile: Steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängtX
Austausch durch Originalersatzteile: Nicht-steckbare Elektronikmodule und -bauteile, von denen die Eigensicherheit abhängtX
2Elektromotor
Erhöhte Sicherheit "e"Austausch gegen Originalersatzteil von
  • Lagern, Dichtungen

  • Motorfüßen

  • Klemmenkasten(teilen)

  • Klemmenplatte

  • Einführungsteil

  • Lüfterrad/Lüfterhaube

X
Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder KopieX
Umwicklung im zugelassenen Spannungsbereich laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle; Daten nach Herstellerangaben oder aus fachgerechter UmrechnungX
Umwicklung für andere(n) Polzahl/Frequenz/nicht zugelassenen SpannungsbereichX
2Elektromotor
Druckfeste Kapselung "d"Abtragfreies Reinigen von SpaltflächenX
Austausch von Lüfterrad/Lüfterhaube gegen OriginalersatzteilX
Wiederherstellung von Zündspalten nach Herstellerangaben oder Prüfungsunterlage (genehmigt von der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle) - nicht lediglich nach NormX
Eingriff in die druckfeste Kapselung; Austausch gegen Originalersatzteil von
  • Lagern

  • Statorgehäuse

  • Klemmenkasten(teilen)

  • Klemmenplatte

  • Einführungsteil

  • Leitungsdurchführungen

  • Wellendichtung

X
Thermistoren als Alleinschutz:
  • in Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder Kopie

X
Umwicklung im zugelassenen Spannungsbereich laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle bzw. benannten Stelle; Daten nach Herstellerangaben oder aus fachgerechter UmrechnungX
Thermistoren als Alleinschutz:
  • mit Neubestimmung von Nennansprechtemperatur (NAT) und Ansprechzeit tA

X
2Leuchte
Erhöhte Sicherheit "e"Austausch des Vorschaltgerätes laut Prüfbescheinigung der notifizierten Prüfstelle oder benannten Stelle und Betriebsanleitung an gleicher Einbaustelle (Originalersatzteile)X
Austausch der Innenverdrahtung zur Wiederherstellung des OriginalzustandesX
2Getriebe
Konstruktive Sicherheit "c"
Flüssigkeitskapselung "k"
Schmierstoffwechsel; Frist, Sorte und Menge nach HerstellerangabenX
Austausch durch Originalersatzteile:
  • Lager

  • Wellendichtungen

X
Austausch von Getrieberädern oder Wellen ausschließlich gegen Originalersatzteil des HerstellersX
Austausch von Getrieberädern oder Wellen gegen OriginalersatzteilX
2Pumpe
Konstruktive Sicherheit "c"
Druckfeste Kapselung "d"
Pumpe mit Spaltrohrmotor (SRM)/Tauchmotorpumpe
Instandsetzung ohne Einfluss auf zünddurchschlagsicheren Spalt; unter Verwendung von Originalersatzteilen Eingriff ohne Änderung der elektrotechnischen Eigenschaften; Austausch gegen Originalersatzteil von
  • Lagern

  • Klemmenkasten(teilen)

  • Klemmenplatte

  • Einführungsteil

  • Leitungsdurchführungen

  • Wellendichtung

X
Konstruktive Sicherheit "c"Pumpe mit Gleitringdichtung oder Magnetkupplung; Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen nach den Vorgaben des Herstellers X
Änderung des Laufrad-Durchmessers (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben)X
Läppen der Ringoberflächen einer GleitringdichtungX
Werkstoffänderungen an statischen Gehäusedichtungen (freigegeben durch Hersteller)X
Reduzierung der Stufenzahl durch Einbau von Blindstufen (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben) X
Änderung der Antriebs-Drehzahl (spezifische Kombination ist im Baukastensystem durch den Hersteller freigegeben)X
Umbau von Gleitringdichtung auf Magnetkupplung (ohne Herstellerfreigabe)X
Ersatz von nicht überwachter Stopfbuchspackung durch Einzel-Gleitringdichtung (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand)X
Ersatz von Einzel-Gleitringdichtung durch Doppelgleitringdichtung durch Originalersatzteile (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand) X
Erweiterung der Stufenzahl durch Originalersatzteile (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand) X
Pumpe mit Magnetkupplung, Ersatz von interner durch externe Spülung durch Originalersatzteile (spezifische Kombination entspricht einem vom Hersteller vorgesehenen Sollzustand)X
Zündquellenüberwachung "b"Reparatur einer Magnetkupplung: Austausch eines Thermoelements auf dem metallischen Spalttopf einer Pumpe mit Magnetkupplung (Nutzung als aktive Zündquellenüberwachung)X
1/2Mischer
Konstruktive Sicherheit "c"
Zündquellenüberwachung "b"
Austausch Gleitringdichtung am Rührwerk durch OriginalersatzteilX
2Mischer
Konstruktive Sicherheit "c"
Zündquellenüberwachung "b"
Austausch Gleitringdichtung am Rührwerk durch OriginalersatzteilX
2Ventilator
Konstruktive Sicherheit "c"Austausch durch Originalersatzteile:
  • Flügel und Riemenscheibe

  • Laufrad

  • Lager

  • Keilriemen

  • angebaute elektrische Geräte

X
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen TeilenX
Änderung der MaterialpaarungX

Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

Die Instandsetzungen dürfen keinen Einfluss auf die Spaltmaße haben. Die zur Bewertung erforderlichen Herstellerinformationen (z. B. Maße, Drehmomente) müssen vorliegen.

Hinweis: Es hat sich als sicherste Lösung bewährt, wenn die Originalersatzteile zur Instandsetzung vom Hersteller zur Verwendung freigegeben sind.

Die Klammer gibt an, dass es sich um ein zugehöriges Betriebsmittel handelt, das außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches installiert ist und elektrische Stromkreise enthält, die durch die Zündschutzart Eigensicherheit "i" geschützt sind und die an ein Kategorie-2-Gerät angeschlossen werden können.

Tab. 3
Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Benzinzapfsäule sowie Gasrückführpumpe gemäß Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel

Kat.Gerät/ZündschutzartArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1
nein 2ja
1/2/3Benzin-Zapfsäule 3
Austausch jeweils gegen baugleiche oder andere, in der Betriebsanleitung der Baugruppe spezifisch genannte Bauteile/Kombinationen:
  • Gasrückführpumpe

  • elektrische Antriebsmotoren

  • Flüssigkeitspumpen und Messwerke

  • Überwachungseinrichtung der Gasrückführung

  • Rohrleitungen, Verschraubungen, Gasabscheider etc.

  • elektrische Leitungen innerhalb der Zapfsäule

  • steckbare Elektronikbauteile, von denen die Eigensicherheit abhängt

  • Flammendurchschlagsicherungen, statisch

  • Zapfventil: Austausch gegen baugleiche, in der Betriebsanleitung genannte Bauteile wie Ventilkegel und Sitz, Membrane, Federn

X
1/2Gasrückführpumpe 4
Austausch gegen baugleiche, in der Betriebsanleitung der Gasrückführpumpe genannte Bauteile:
  • Lager

  • Lüfter

  • Wellenabdichtung

  • Flammendurchschlagsicherung (Halterung mit Flammensperre)

  • Überströmventil

  • Kolben und Zylinder

  • Elektromotor

X
Austausch der Flammensperre in der Halterung der Flammendurchschlagsicherung 5X
2Kraftstoff- bzw. Flüssigkeitspumpe
Austausch gegen baugleiche, in der Betriebsanleitung der Kraftstoff- bzw. Flüssigkeitspumpe genannte Bauteile:
  • Lager

  • Lüfter

  • Wellenabdichtung

  • Überströmventil

  • Rotor bzw. Zellenrad

  • elektrische Antriebsmotoren

  • Rohrleitungen, Verschraubungen, Gasabscheider etc.

X

Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

Zapfsäulen für Ottokraftstoff sind gemäß einem Beschluss des Ständigen Ausschusses zur Richtlinie 2014/34/EU als elektrische Geräte der Kategorie 2 im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU in Verkehr zu bringen.

Gasrückführpumpen sind sowohl Geräte der Kategorie 1/2 als auch autonome Schutzsysteme zur Verhinderung eines Flammenrückschlages vom Zapfventil her in die Gasrückführleitung.

Flammensperren sind im Gehäuse der Flammendurchschlagsicherung verpresst oder verstemmt. Daher können die Flammendurchschlagsicherungen nur als komplettes Teil ausgetauscht werden.

Tab. 4
Beispielsammlung für die Abgrenzung zwischen "allgemeinen" Instandsetzungen ohne Relevanz für den Explosionsschutz und "besonderen" Instandsetzungen mit Relevanz für den Explosionsschutz - Kategorie 3 gemäß Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel

Kat.Gerät/ZündschutzartArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1
nein 2ja
3Elektromotor
nicht Funken gebend "nA" oder "ec"Ersatzwicklung nach Herstellerangaben oder KopieX
Umwicklung auf andere Spannung/Polzahl/Frequenz nach HerstellerangabenX
3Ventilator
Austausch durch Originalersatzteile:
  • Flügel und Riemenscheibe

  • Laufrad

  • Lager

  • Keilriemen

  • angebaute elektrische Geräte

X
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen Teilen nach HerstellerangabenX
Änderung der Materialpaarung nach HerstellerangabenX
Änderung der Spaltabstände zwischen rotierenden und festen Teilen ohne HerstellerangabenX
Änderung der Materialpaarung ohne HerstellerangabenX

Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

Tab. 5
Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Schutzsystemen gemäß Abschnitt 4.3 dieser Technischen Regel

SchutzsystemArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1
nein 2ja
Zellenradschleuse3
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Rotor

  • Schleißleisten

  • Lager

  • Wellendichtung

X
Instandsetzung an:
  • Rotor

  • Schleißleisten

  • Gehäuse

X
Flammendurchschlagsicherung statisch
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Flammensperren und deren Komponenten

  • Schmelzelemente (-Bolzen)

  • Abdeckhauben bei Dauerbrandsicherungen

X
Instandsetzung des Gehäuses Instandsetzung des KäfigsX
Flammendurchschlagsicherung dynamisch - Hochgeschwindigkeitsventil
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Austausch von Kegel und Sitz

  • Austausch durch Schließeinrichtung

X
Instandsetzung des GehäusesX
Flammendurchschlagsicherung dynamisch - Membranventil
Austausch durch Originalersatzteil:
  • statische Flammensperren und deren Komponenten

  • Schaugläser, Schwimmer

  • Überprüfen, Auf- und Nachfüllen der Belastungsflüssigkeit

X
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Austausch der Membrane einschließlich Führung, Hubbegrenzung und Spannringen

  • Austausch der Verschluss- und Scharnierteile

  • Montage der Ventilaufsätze auf die Gehäuse

X
Instandsetzung des Gehäuses:
  • Bearbeitung der Spannringe für die Membrane

  • Austausch der Ventilsitze

X
Löschmittelsperre/Explosionsunterdrückungssystem
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Sensoren

  • Auslöseeinheit

  • Ventile

  • Löschmittelbehälter

  • Löschmittel

X
Instandsetzung an:
  • Dichtungen

  • Rohrleitungen

  • Verkabelung

X
Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen an:
  • Sensoren

  • Auslöseeinheit

  • Ventilen

  • Löschmittelbehälter

X
Schnellschlussschieber/-klappen
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Sensoren

  • Auslöseeinheit

  • Schieberblatt/Klappenscheibe

  • Wellen

  • Dichtung der Klappenscheibe/des Schieberblattes

  • Antrieb mit Ventilen, Schaltern etc.

X
Instandsetzung an:
  • Wellendichtung

  • pneumatischen Leitungen

  • Verkabelung

X
Instandsetzung unter Verwendung von Originalersatzteilen an:
  • Sensoren

  • Auslöseeinheit

  • Antrieb mit Ventilen, Schaltern etc.

X
Instandsetzung an:
  • Schieberblatt/Klappenscheibe

  • Wellen

  • Gehäuse

X
Doppelschieber/-klappen
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Schieberblatt/Klappenscheibe

  • Dichtung der Klappenscheibe/des Schieberblattes

  • pneumatische, elektrische, elektronische, mechanische gegenseitige Verriegelung der Schieber/Klappen

X
Instandsetzung an:
  • Wellendichtung

X
Berstscheibe, Berstscheibe mit Gummiklemmprofilen
Austausch durch Originalersatzteil:
  • vollständige Berstscheibe

  • Berstscheibe

  • Klemmprofil

  • Fangeinrichtung

X
Flammenlose Druckentlastungseinrichtung
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Berstscheibe

  • Einrichtung zur Flammenlöschung

  • Dichtung

X
Instandsetzung an:
  • Einrichtung zur Flammenlöschung

X
Druckentlastungsklappe
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Klappe

  • Unterdrucksicherung

  • Zuhaltung, Verriegelungen

  • Heizung

  • Federn

X
Instandsetzung an:
  • Dichtungen

X
Entlastungsschlot
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Berstscheibe

  • Dichtung

  • Entlastungsklappe

X
Instandsetzung an:
  • Gehäuse

X
Rückschlagklappe
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Klappenscheibe

  • Dichtung

X
Instandsetzung an:
  • Gehäuse

X
Schnellschlussventil, Quetschventil
Austausch durch Originalersatzteil:
  • Dichtmanschette

  • Sensoren

  • Auslöseeinheit

  • Druckbehälter

  • Ventile, Schalter etc.

X
Instandsetzung an:
  • pneumatischen Leitungen

  • Verkabelung

X

Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

Beispiel gilt nur für Zellenradschleusen, die als Schutzsysteme eingesetzt werden.

Tab. 6
Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen gemäß Abschnitt 4.3 dieser Technischen Regel

SchutzsystemArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 3
nein 1ja
Gasmessgerät mit einer Messfunktion für den Explosionsschutz
Austausch durch Originalersatzteile 2 nach Herstellervorgabe, z. B. steckbare Sensoren, andere steckbare Module X
Austausch durch Originalersatzteile 3:
  • Sensor

  • Auswerteeinheit

  • Filter

X
Austausch durch Originalersatzteile:
  • Gasansaugung (z. B. Leitungen, Pumpen, Filter)

X
Instandsetzung an:
  • Sensor

  • Auswerteeinheit

  • Pumpen

X

Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.

Hinweis: Es hat sich als sicherste Lösung bewährt, wenn die Originalersatzteile zur Instandsetzung vom Hersteller zur Verwendung freigegeben sind.

Tab. 7
Beispielsammlung für die Abgrenzung von Instandsetzungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV an Bauteilen gemäß Abschnitten 4.2.1 und 4.2.2 dieser Technischen Regel

Kat.GerätArt der InstandsetzungPrüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV erforderlichAls Instandsetzung nicht zulässig 1
nein 2ja
Heizleitung - nicht selbstbegrenzend
2 oder 3Austausch durch OriginalersatzteilX

Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, die in den Anwendungsbereich dieser TRBS fällt (siehe Abschnitt 1 Absatz 3 und Anhang 1).

Der ordnungsgemäße Zustand des instand gesetzten Gerätes ist festzustellen. Auf die Bestimmungen des § 15 (1) sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV wird verwiesen.