Abschnitt 1 TRGS 528 - Anwendungsbereich
(1) Diese TRGS gilt für schweißtechnische Arbeiten an metallischen Werkstoffen, bei denen gas- und partikelförmige Gefahrstoffe entstehen können. Diese werden insbesondere folgenden Verfahren zugeordnet:
- 1.
Schweißen,
- 2.
thermisches Schneiden und Ausfugen,
- 3.
thermisches Spritzen,
- 4.
Löten,
- 5.
Flammrichten,
- 6.
additive Fertigungsverfahren mit Metallpulvern.
(2) Zu den Verfahrensbezeichnungen im Einzelnen siehe Anhang 1.
(3) Für die Handhabung der Prozessgase gelten neben dieser TRGS die TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung" und die TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren". Für die Lagerung der Prozessgase gelten die Anforderungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".