TRGS 528 - TR Gefahrstoffe 528

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Abschnitt 1 TRGS 528 - Anwendungsbereich

(1) Diese TRGS gilt für schweißtechnische Arbeiten an metallischen Werkstoffen, bei denen gas- und partikelförmige Gefahrstoffe entstehen können. Diese werden insbesondere folgenden Verfahren zugeordnet:

  1. 1.

    Schweißen,

  2. 2.

    thermisches Schneiden und Ausfugen,

  3. 3.

    thermisches Spritzen,

  4. 4.

    Löten,

  5. 5.

    Flammrichten,

  6. 6.

    additive Fertigungsverfahren mit Metallpulvern.

(2) Zu den Verfahrensbezeichnungen im Einzelnen siehe Anhang 1.

(3) Für die Handhabung der Prozessgase gelten neben dieser TRGS die TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung" und die TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren". Für die Lagerung der Prozessgase gelten die Anforderungen der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".