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Bekanntmachung zu Gefahrstoffen

Sicherheitsdatenblatt
(Bekanntmachung 220)

Vom 25. September 2007 (GMBl S. 943)

Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS beschlossene Bekanntmachung zu Gefahrstoffen bekannt:

Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220
"Sicherheitsdatenblatt"

Ausgabe: September 2007

Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

  1. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Diese fachlichen Empfehlungen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben. Sie sind eine Auslegungshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), für die nicht die Vermutungswirkung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV in Anspruch genommen werden kann.

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt 
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gefährlichkeitsmerkmale3
Allgemeines zum Sicherheitsdatenblatt4
Form des Sicherheitsdatenblattes5
Hinweise zum Erstellen6
Fließschema zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Anlage 1
Fachkunde (20) gemäß Anhang II der REACH-Verordnung zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern Anlage 2

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

(20) Amtl. Anm.:

Die Verordnung (EG) 1907/2006 Anhang II verwendet den Begriff "Sachkunde".