
Technische Regeln für Betriebssicherheit
Gefährdungen durch Dampf und Druck
TRBS 2141
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 2019 (GMBl. S. 270) (1)
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese TRBS 2141 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Inhalt (2) | Abschnitt |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen | 3 |
Abweichen von zulässigen Betriebsparametern | 4 |
Schädigung der drucktragenden Wandung | 5 |
Freisetzung von Fluiden | 6 |
Schema zur Beurteilung des gefahrlosen Ableitens nach Gefährlichkeitsmerkmalen | Anhang |
Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier: TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
- Bek. d. BMAS v. 14.3.2019 - IIIb5 - 35650 -
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit vom 14.3.2019 - IIIb5 - 35650 - sowie die Aufhebung von Technischen Regeln bekannt:
Neufassung der TRBS 2141 und Aufhebung der TRBS 2141 Teil 1, TRBS 2141 Teil 2, TRBS 2141 Teil 3
Die TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen", Ausgabe Januar 2007, GMBl 2007, S. 327 [Nr. 15] v. 23.3.2007, wird wie nachstehend neu gefasst. Die
TRBS 2141 Teil 1 "Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparametern", Ausgabe Februar 2008, GMBl 2008, S. 196 [Nr. 10] v. 6.3.2008,
TRBS 2141 Teil 2 "Gefährdungen durch Dampf und Druck - Schädigung der drucktragenden Wandung", Ausgabe Mai 2009,GMBl 2009, S. 731 [Nr. 35] v. 4.8.2009,
TRBS 2141 Teil 3 "Gefährdungen durch Dampf und Druck bei Freisetzung von Medien", Ausgabe Juli 2009, GMBl 2009, S. 854 [Nr. 40] v. 21.9.2009,
werden aufgehoben.
Technische Regeln für Betriebssicherheit | Gefährdungen durch Dampf und Druck | TRBS 2141 |
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.