LärmVibrationsArbSchV - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

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§ 6 LärmVibrationsArbSchV - Auslösewerte bei Lärm

1Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen:

  1. 1.

    Obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C),

  2. 2.

    Untere Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C).

2Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.