TRGS 517 - TR Gefahrstoffe 517

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Anlage 4 TRGS 517 - Anforderungen an die Fachkunde nach Nummer 2.11

Die Anforderungen an die Fachkunde beinhalten:

  1. 1.

    Branchenspezifische Fachkenntnisse über die Betriebsabläufe,

  2. 2,

    Allgemeine Kenntnisse über die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen,

  3. 3.

    Kenntnis der Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest,

  4. 4.

    Kenntnisse über die Ermittlung und Bewertung potenziell asbesthaltiger Materialien,

  5. 5.

    Kenntnis der Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest,

  6. 6.

    Kenntnis der sicherheitstechnischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen.

Als fachkundige Personen kommen vorzugsweise in der jeweiligen Branche erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte in Betracht, die über die oben genannten Fachkenntnisse verfügen.