
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen (TRBA 212)
Bundesrecht
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen (TRBA 212)
Ausgabe Oktober 2003 (BArbBl. 10/2003 S. 39)
Außer Kraft am 21. Dezember 2018 durch die Bekanntmachung vom 11. Dezember 2018 (GMBl S. 1170)
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.
(1) Red. Anm.:
Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst
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