
Abschnitt 5 TRD 612
Technische Regeln für Dampfkessel Heißwasser Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV (TRD 612)
Technische Regeln für Dampfkessel Heißwasser Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV (TRD 612)
Bundesrecht
Abschnitt 5 TRD 612 – Wasserkonditionierungsmittel mit organischen Bestandteilen(1) (2)
Beim Einsatz von Wasserkonditionierungsmitteln mit organischen Bestandteilen ist sicherzustellen, dass ein Datenblatt gemäß TRD 611 Anhang 1 vorliegt. Die Forderung gilt auch für bestehende Anlagen.
(1) Amtl. Anm.:
Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:
"5 Wasserkonditionierungsmittel mit organischen Bestandteilen
Beim Einsatz von Wasserkonditionierungsmitteln mit organischen Bestandteilen ist sicherzustellen, dass ein Datenblatt gemäß TRD 611 Anhang 1 vorliegt. Die Forderung gilt auch für bestehende Anlagen."
Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:
"5 Wasserkonditionierungsmittel mit organischen Bestandteilen
Beim Einsatz von Wasserkonditionierungsmitteln mit organischen Bestandteilen ist sicherzustellen, dass ein Datenblatt gemäß TRD 611 Anhang 1 vorliegt. Die Forderung gilt auch für bestehende Anlagen."
(2) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)