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Abschnitt 5 TRD 612, Wasserkonditionierungsmittel mit organi...
Abschnitt 5 TRD 612
Technische Regeln für Dampfkessel Heißwasser Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV (TRD 612)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Dampfkessel Heißwasser Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV (TRD 612)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRD 612
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 5 TRD 612 – Wasserkonditionierungsmittel mit organischen Bestandteilen(1)  (2)

Beim Einsatz von Wasserkonditionierungsmitteln mit organischen Bestandteilen ist sicherzustellen, dass ein Datenblatt gemäß TRD 611 Anhang 1 vorliegt. Die Forderung gilt auch für bestehende Anlagen.

(1) Amtl. Anm.:
Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:
"5 Wasserkonditionierungsmittel mit organischen Bestandteilen
Beim Einsatz von Wasserkonditionierungsmitteln mit organischen Bestandteilen ist sicherzustellen, dass ein Datenblatt gemäß TRD 611 Anhang 1 vorliegt. Die Forderung gilt auch für bestehende Anlagen."
(2) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)