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TRD 509 - TR Dampfkessel 509
Technische Regeln für Dampfkessel Verfahren Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Dampfkesselanlagen oder deren Teilen (TRD 509)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Dampfkessel Verfahren Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Dampfkesselanlagen oder deren Teilen (TRD 509)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRD 509
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Technische Regeln für Dampfkessel

Verfahren
Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Dampfkesselanlagen oder deren Teilen (TRD 509)

Ausgabe September 1982 (BArbBl. 9/1982 S. 73)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

InhaltsübersichtAbschnitt
  
Geltungsbereich 1
Allgemeines 2
Voraussetzungen für die Bauartzulassung 3
Antrag, Antragsunterlagen, Baumuster 4
Prüfung durch den Sachverständigen, Prüfbericht, Prüfbescheinigung 5
Erteilung der Bauartzulassung 6
Bauartzulassungskennzeichen7