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TRD 505 - TR Dampfkessel 505
Technische Regeln für Dampfkessel Prüfung Wiederkehrende Prüfung Äußere Prüfung (TRD 505)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Dampfkessel Prüfung Wiederkehrende Prüfung Äußere Prüfung (TRD 505)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRD 505
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Technische Regeln für Dampfkessel

Prüfung
Wiederkehrende Prüfung
Äußere Prüfung (TRD 505)

Ausgabe Mai 1980 (BArbBl. 6/1980 S. 87)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

InhaltsübersichtAbschnitt
  
Geltungsbereich1
Prüffristen2
Umfang der äußeren Prüfung 3
Durchführung der wiederkehrenden äußeren Prüfung4
Prüfbescheinigung5