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Technische Regeln für Dampfkessel

Ausrüstung
Anlagen zur Verminderung von luftverunreinigenden Stoffen in Rauchgasen von Dampfkesselanlagen
Rauchgasreinigungsanlagen (TRD 460 )(1)(2)

Ausgabe Dezember 1996 (BArbBl. 12/1996 S. 81)

InhaltsübersichtAbschnitt
Geltungsbereich 1
Hinweise auf Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln und Vorschriften 2
Werkstoffe 3
Auslegung, Berechnung und Konstruktion 4
Herstellung 5
Ausrüstung und Aufstellung 6
Betriebsanleitung und Betriebsanweisung 7
Betrieb 8
Erlaubnisantrag 9
Prüfungen 10

(1) Amtl. Anm.:

Auf § 6 Abs. 2 der Dampfkesselverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel).

(2) Red. Anm.:

Die Dampfkesselverordnung vom 27.02.1980 (BGBl. I S. 173) ist zum 01.01.2003 durch Artikel 8 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777) außer Kraft getreten. Siehe jetzt BetrSichV.