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Technische Regeln für Dampfkessel

Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen
Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb (TRD 452)(1)(2)

Ausgabe Dezember 1996 (BArbBl. 12/1996 S. 67)

InhaltsübersichtAbschnitt
Geltungsbereich1
Hinweise auf Verordnungen, Technische Regeln und Vorschriften2
Allgemeine Anforderungen an Anlagenteile 3
Aufstellung und Ausrüstung der Druckbehälter im Lager 4
Einrichtungen zum Abfüllen 5
Verdampferstation 6
Betrieb 7
Prüfungen 8

(1) Amtl. Anm.:

Auf § 6 Abs. 2 der Dampfkesselverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel).

(2) Red. Anm.:

Die Dampfkesselverordnung vom 27.02.1980 (BGBl. I S. 173) ist zum 01.01.2003 durch Artikel 8 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777) außer Kraft getreten. Siehe jetzt BetrSichV.