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Technische Regeln für Dampfkessel

Ausrüstung
Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung - Sicherheitsventile - für Dampfkessel der Gruppen I, III und IV (TRD 421)(1)(2)

Ausgabe Mai 1982 (BArbBl. 5/1982 S. 76)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 21. September 1998 (BArbBl. 12/1998 S. 72)

InhaltsübersichtAbschnitt
Geltungsbereich 1
Allgemeines2
Einteilung der Sicherheitsventile 3
Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsventile4
Besondere Anforderungen an gesteuerte Sicherheitsventile und erforderliche Maßnahmen5
Einbau, Leitungen, Querschnitte6
Werkstoffe7
Herstellung und Prüfung der Armaturengehäuse 8
Größenbemessung9
Kennzeichnung10
Prüfung am Einbauort11
Sicherheitsabsperrventile 12

(1) Amtl. Anm.:

Auf § 4 Abs. 3 Druckbehälterverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel).

(2) Red. Anm.:

Die Druckbehälterverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.04.1989 (BGBl. I S. 843) ist zum 01.01.2003 durch Artikel 8 Abs. 3 Nr. 2 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777) außer Kraft getreten. Siehe jetzt BetrSichV.