Technische Regeln für Dampfkessel
Ausrüstung
Wirbelschichtfeuerungen an Dampfkesseln (TRD 415) (1)(2)
Ausgabe Dezember 1996 (BArbBl. 12/1996 S. 51)
Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 25. Juni 2001 (BArbBl. 8/2001 S. 108)
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Geltungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Hinweise auf einschlägige Vorschriften, Technische Regeln, Bestimmungen, Richtlinien und Normen | 3 |
Bunker, Silos und Fördereinrichtungen | 4 |
Brennstoffaufbereitungsanlage | 5 |
Schutzmaßnahmen für Kohlenstaubbunker und Mahlanlagen | 6 |
Brennstoffzuführung | 7 |
Ausrüstung auf der Seite der Luftzufuhr | 8 |
Feuerungsanlage | 9 |
Allgemeines | 10 |
Betriebsanleitung und Betriebsanweisung | 11 |
Erläuterungen | Anhang 1 |
Absperreinrichtungen an Fördersystemen, die mit der Brennkammer in direkter Verbindung stehen (Abschnitt 5.2.4, 5.3.6 , 7.1.3) | Anhang 2 |
Auf § 6 Abs. 2 der Dampfkesselverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel).
Die Dampfkesselverordnung vom 27.02.1980 (BGBl. I S. 173) ist zum 01.01.2003 durch Artikel 8 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777) außer Kraft getreten. Siehe jetzt BetrSichV.