Technische Regeln für Dampfkessel Werkstoffe Nahtlose und elektrisch preßgeschwe...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
TRD 102 - TR Dampfkessel 102
Technische Regeln für Dampfkessel Werkstoffe Nahtlose und elektrisch preßgeschweißte Rohre aus Stahl (TRD 102)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Dampfkessel Werkstoffe Nahtlose und elektrisch preßgeschweißte Rohre aus Stahl (TRD 102)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRD 102
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Technische Regeln für Dampfkessel

Werkstoffe
Nahtlose und elektrisch preßgeschweißte Rohre aus Stahl (TRD 102) (1) (2)  (3)

Ausgabe Dezember 1996 (BArbBl. 12/1996 S. 31)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

InhaltsübersichtAbschnitt
  
Geltungsbereich 1
Zulässige Werkstoffe2
Prüfungen3
Kennzeichnung4
Nachweis der Güteeigenschaften5
Festigkeitskennwerte für die Berechnung 6
(1) Amtl. Anm.:
Auf § 4 Abs. 3 Dampfkesselverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel).
(2) Amtl. Anm.:
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl.. EG Nr. 204 S. 37) sind beachtet worden.
Die Verpflichtung aus der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 109 S. 8), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 (ABl. EG Nr. L 100 S. 30) sind beachtet worden.
(3) Red. Anm.:
Die Dampfkesselverordnung vom 27.02.1980 (BGBl. I S. 173) ist zum 01.01.2003 durch Artikel 8 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777) außer Kraft getreten. Siehe jetzt BetrSichV.