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Technische Regeln für Dampfkessel

Allgemeines
Aufbau und Anwendung der TRD (TRD 001)(1)(2)

Ausgabe Juni 1970 (ArbSch. 6/1970 S. 234)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 17. April 2000 (BArbBl. 6/2000 S. 62)

InhaltsübersichtAbschnitt
Die TRD im Rahmen der Dampfkesselvorschriften 1
Aufbau der TRD2
Anwendung der TRD3
Allgemeine Hinweise zu den TRD über Werkstoffe, Herstellung und Berechnung4

(1) Amtl. Anm.:

Auf § 6 Abs. 2 der Dampfkesselverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel).

(2) Red. Anm.:

Die Dampfkesselverordnung vom 27.02.1980 (BGBl. I S. 173) ist zum 01.01.2003 durch Artikel 8 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777) außer Kraft getreten. Siehe jetzt BetrSichV.