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Technische Regeln für Dampfkessel
Betrieb
Zeitweiliger Betrieb einer Dampfkesselanlage mit einem Heißwassererzeuger der Gruppe IV mit herabgesetzter Vorlauftemperatur ohne Beaufsichtigung (TRD 603 Blatt 2)

Ausgabe Juli 1981 (BArbBl. 7-8/1981 S. 85)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 25. Februar 1985 (BArbBl. 5/1985 S. 67, 68)

Eine Dampfkesselanlage mit einem Heißwassererzeuger der Gruppe IV darf mit einer höchsten Vorlauftemperatur von 120 °C zeitweilig unbeaufsichtigt betrieben werden, wenn ihre Wärmeerzeuger (1) der Bauart nach für den Betrieb als Heißwassererzeuger der Gruppe II geeignet sind und die Anforderungen dieser TRD erfüllt sind.

Es ist anzustreben, daß die Schaltung der Anlage und das Prinzip der Temperaturabsicherung für beide Betriebsverhältnisse die gleichen sind. Soll die Art der Temperaturabsicherung geändert werden, sind die geplanten Maßnahmen mit dem zuständigen Sachverständigen zu vereinbaren.

InhaltsübersichtAbschnitt
Zusätzliche Ausrüstung der Heißwassererzeugungsanlage1
Anforderungen an die Ausrüstungsteile2
Maßnahmen beim Umstellen vom Betrieb als Heißwassererzeuger der Gruppe IV auf Betrieb als Heißwassererzeuger der Gruppe II und umgekehrt3
Überwachung der Regel- und Begrenzereinrichtungen4

(1) Amtl. Anm.:

Begriffe nach DIN 4752