
Technische Regeln für Dampfkessel
Betrieb
Zeitweiliger Betrieb einer Dampfkesselanlage mit einem Heißwassererzeuger der Gruppe IV mit herabgesetzter Vorlauftemperatur ohne Beaufsichtigung (TRD 603 Blatt 2)
Ausgabe Juli 1981 (BArbBl. 7-8/1981 S. 85)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Eine Dampfkesselanlage mit einem Heißwassererzeuger der Gruppe IV darf mit einer höchsten Vorlauftemperatur von 120 °C zeitweilig unbeaufsichtigt betrieben werden, wenn ihre Wärmeerzeuger (1) der Bauart nach für den Betrieb als Heißwassererzeuger der Gruppe II geeignet sind und die Anforderungen dieser TRD erfüllt sind.
Es ist anzustreben, daß die Schaltung der Anlage und das Prinzip der Temperaturabsicherung für beide Betriebsverhältnisse die gleichen sind. Soll die Art der Temperaturabsicherung geändert werden, sind die geplanten Maßnahmen mit dem zuständigen Sachverständigen zu vereinbaren.
Inhaltsübersicht | Abschnitt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zusätzliche Ausrüstung der Heißwassererzeugungsanlage | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anforderungen an die Ausrüstungsteile | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Maßnahmen beim Umstellen vom Betrieb als Heißwassererzeuger der Gruppe IV auf Betrieb als Heißwassererzeuger der Gruppe II und umgekehrt | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Überwachung der Regel- und Begrenzereinrichtungen | 4 |
Begriffe nach DIN 4752