
Abschnitt 6 TRD 451 Anlage 1
Technische Regeln für Dampfkessel Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak- Wassergemischen für Dampfkesselanlagen Lagerbehälter (TRD 451 Anlage 1)
Technische Regeln für Dampfkessel Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak- Wassergemischen für Dampfkesselanlagen Lagerbehälter (TRD 451 Anlage 1)
Bundesrecht
Abschnitt 6 TRD 451 Anlage 1 – Berechnung (1)
6.1 Für Behälter nach den Abschnitten 5.2.1 bis 5.2.3 ist außer den in den Normen geforderten Nachweisen kein weiterer rechnerischer Nachweis erforderlich.
6.2 Für Behälter nach Abschnitt 5.3 gelten die "Grundsätze für Eignungsnachweise" der "Bau- und Prüfgrundsätze für den Gewässerschutz" des DIfBt.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)