SprengLR 340 - Sprengstofflager-RL 340

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Sprengstofflager-Richtlinien

Richtlinie für die Zusammenlagerung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (Lagergruppen I-III)
(SprengLR 340)

Ausgabe Januar 1986 (BArbBl. 1/1986 S. 68)

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Zusammenlagerung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe nach Nummer 3.4 des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV). Diese Vorschriften sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet.(1)

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Allgemeines 1
Zusammenlagerung2

(1) Red. Anm.:

Diese sind hier kursiv dargestellt.