Sprengstofflager-Richtlinien
Richtlinie für die Zusammenlagerung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (Lagergruppen I-III)
(SprengLR 340)
Ausgabe Januar 1986 (BArbBl. 1/1986 S. 68)
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die Zusammenlagerung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe nach Nummer 3.4 des Anhangs zu § 2 der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV). Diese Vorschriften sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet.(1)
Diese sind hier kursiv dargestellt.